FG Münster - Urteil vom 06.06.2016
13 K 460/14 E
Normen:
AO § 171 Abs. 4 S. 1; EStG § 10d Abs. 4;
Fundstellen:
BB 2016, 2070

Eintritt der Festsetzungsverjährung bei einem Einkommensteuer-Änderungsbescheid

FG Münster, Urteil vom 06.06.2016 - Aktenzeichen 13 K 460/14 E

DRsp Nr. 2016/13949

Eintritt der Festsetzungsverjährung bei einem Einkommensteuer-Änderungsbescheid

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 171 Abs. 4 S. 1; EStG § 10d Abs. 4;

Tatbestand

Streitig ist, ob für einen Einkommensteuer-Änderungsbescheid des Streitjahres 2004 Festsetzungsverjährung eingetreten war.

Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Streitjahr hatten sie ihren Wohnsitz in C. Der Kläger erzielte Einkünfte aus selbständiger Arbeit und (nachträgliche) Einkünfte als Einzelunternehmer; beide Ehegatten erzielten gewerbliche Einkünfte aus Beteiligungen, Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.