Die Beteiligten streiten um den Eintritt der Festsetzungsverjährung für die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Rahmen der Einkommensteuer 2003 sowie um Hinterziehungszinsen und die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Nacherklärung von Kapitalerträgen.
Kläger sind A, Ehefrau des am ... 2009 verstorbenen B, sowie C, D und E als Erben zu je 1/3 nach B.
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