FG Nürnberg - Zwischenurteil vom 17.06.2021
4 K 1444/18
Normen:
ErbStG § 34;

Eintritt der Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des Erbschaftsteuerbescheides

FG Nürnberg, Zwischenurteil vom 17.06.2021 - Aktenzeichen 4 K 1444/18

DRsp Nr. 2022/6894

Eintritt der Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des Erbschaftsteuerbescheides

Tenor

1.

Es wird festgestellt, dass bei Ergehen des Erbschaftsteuerbescheides vom 12.01.2015 die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen war.

2.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 34;

Tatbestand

Streitig ist, ob im Erlasszeitpunkt des Erbschaftsteuerbescheides bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war.

Die Erblasserin war zu Lebzeiten Erstbegünstigte der von ihr errichteten Stiftung mit der zugehörigen Kundenverbindung bei der Bank 1 , Kundennummer: 1 . Sie konnte jederzeit unbeschränkt über sämtliche Vermögenswerte verfügen. Am 22.02.2007 brachte die Erblasserin einen Großteil der Wertpapiere aus der Kundenverbindung der Bank 1 in die mit ihrem Ehemann, dem Kläger, gemeinsam errichtete Lebensversicherung, Versicherungsnummer 2 , bei der Versicherung 3 ein. Dieser Vermögensübertrag stellt eine Schenkung in Höhe des hälftigen Vermögens aus der Kundenverbindung zur Bank 1 dar (1.526.920,62 € x 1/2 = 763.460,31 €).

Der Kläger wurde aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments vom 22.07.1991 Alleinerbe seiner am 25.02.2007 verstorbenen Ehefrau (vgl. Erbschein vom 08.05.2007 des Amtsgerichts Stadt 1 Geschäftszeichen: 4 ).

Mit Schreiben vom 15.03.2007 bat das Finanzamt das Amtsgericht Stadt 1 - Nachlassgericht - gemäß § 34 i.V.m. § um Amtshilfe.