Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 06.05.2019 wird zurückgewiesen.
2.Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung zweier stationärer Krankenhausbehandlungen.
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