ArbG Halle, vom 10.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 324/18
Eintritt der zweijährigen Verlängerung nach § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVGAktive Ausübung des elterlichen Sorgerechts als Betreuung i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVGZulässigkeit mehrerer Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber nach § 2 Abs. 2 TV-LAbgrenzung zwischen Befristungskontrollklage und FeststellungsklageUnterschiedliche Prüfungsmaßstäbe bei der Inhaltskontrolle von Befristungen und sonstigen VertragsbedingungenVertretung als Rechtfertigungsgrund für eine befristete Erhöhung der Arbeitszeit
LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.06.2020 - Aktenzeichen 4 Sa 576/18
DRsp Nr. 2021/13165
Eintritt der zweijährigen Verlängerung nach § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVGAktive Ausübung des elterlichen Sorgerechts als Betreuung i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVGZulässigkeit mehrerer Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber nach § 2 Abs. 2TV-LAbgrenzung zwischen Befristungskontrollklage und FeststellungsklageUnterschiedliche Prüfungsmaßstäbe bei der Inhaltskontrolle von Befristungen und sonstigen VertragsbedingungenVertretung als Rechtfertigungsgrund für eine befristete Erhöhung der Arbeitszeit
1. Die zweijährige Verlängerung der Höchstbefristungsdauer von sechs Jahren setzt weder eine Vereinbarung der Parteien, die Befristung auf § 2 Abs. 1 S. 3 Wiss-ZeitVG (alt) zu stützen, noch die Kenntnis des Arbeitgebers von der Betreuungssituation voraus. Die zweijährige Verlängerung tritt "bei Betreuung" eines oder mehrerer Kinder automatisch ein.
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