Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. September 2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Verden geändert und zunächst teilweise wie folgt neu gefasst:
Die Klägerin hat gegen den Beklagten dem Grunde nach Anspruch auf die Erstattung des vollen Wiederbeschaffungswertes des unter dem amtlichen Kennzeichen ... zugelassen gewesenen Motorrades mit der FIN W... in demjenigen Zustand, in dem es in dem Wertgutachten des Privatsachverständigen K. vom 9. Mai 2016 beschrieben worden ist.
Die Entscheidung über die Höhe des Anspruchs sowie über die Kosten des Rechtsstreits bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten mit der Behauptung, ihr Motorrad sei gestohlen worden, aus dem für dieses Fahrzeug abgeschlossenen Teilkaskoversicherungsvertrag auf Ersatzleistung in Anspruch.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|