LAG Köln - Urteil vom 27.04.2022
11 Sa 27/22
Normen:
BetrAVG § 1b;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 7714/20

Eintrittspflicht der gesetzlichen Insolvenzsicherung für betriebliche Altersversorgung hinsichtlich Vordienstzeiten bei einem anderen Arbeitgeber

LAG Köln, Urteil vom 27.04.2022 - Aktenzeichen 11 Sa 27/22

DRsp Nr. 2023/1224

Eintrittspflicht der gesetzlichen Insolvenzsicherung für betriebliche Altersversorgung hinsichtlich Vordienstzeiten bei einem anderen Arbeitgeber

1. Der Insolvenzschutz in der betrieblichen Altersversorgung setzt voraus, dass die Versorgungsanwartschaft bei Insolvenzeröffnung nach der gesetzlichen Vorschrift des § 1b BetrAVG unverfallbar ist. Eine lediglich vertragliche Unverfallbarkeit reicht nicht aus. 2. Vorangegangene Arbeitsverhältnisse bleiben grundsätzlich unberücksichtigt, unabhängig davon, ob sie von einer Versorgungszusage begleitet waren, und unabhängig davon, ob sie bei der Insolvenzschuldnerin oder einem anderen Arbeitgeber bestanden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.10.2021 - 10 Sa 7714/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1b;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Gewährung von Insolvenzschutz für eine betriebliche Altersversorgung unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei einem anderen Arbeitgeber.