Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Mai 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die zweite Instanz wird auf 25.126,50 € festgesetzt.
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