OLG Stuttgart - Urteil vom 28.07.2022
7 U 141/22
Normen:
BGB § 826; ZPO § 552a; BGB § 199 Abs. 3; RVG -VV Nr. 2300;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 23.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 448/21

Eintrittspflicht Rechtsschutzversicherer bezüglich Klage gegen Kfz-Hersteller im DieselskandalRechtsfolgen Stichentscheid bezüglich Erteilung Deckungszusage RechtsschutzversicherungVoraussetzungen Eintrittspflicht Rechtsschutzversicherer

OLG Stuttgart, Urteil vom 28.07.2022 - Aktenzeichen 7 U 141/22

DRsp Nr. 2023/13749

Eintrittspflicht Rechtsschutzversicherer bezüglich Klage gegen Kfz-Hersteller im "Dieselskandal" Rechtsfolgen Stichentscheid bezüglich Erteilung Deckungszusage Rechtsschutzversicherung Voraussetzungen Eintrittspflicht Rechtsschutzversicherer

Bei Streit über die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist der Stichentscheid für die Parteien verbindlich, soweit der Stichentscheid nicht die Sach- oder Rechtslage gröblich verkennt. Bei einem Streitfall über einen Autokauf ist für das Eintreten eines Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung zunächst einmal ausreichend, dass die Versicherung zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Ob der Vortrag des Versicherten bezüglich der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Hersteller ausreicht, ist lediglich eine Frage der Erfolgsaussicht.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 23.02.2022, Az. 18 O 448/21,

abgeändert und wie folgt neugefasst:

1. 2. 3. II. III. IV. V.