Einwendungen gegen zu vollstreckenden Verwaltungsakte Einwand des Erlöschens des zu vollstreckenden Verwaltungsakte
FG München, Urteil vom 01.10.2012 - Aktenzeichen 7 K 3862/10
DRsp Nr. 2012/20942
Einwendungen gegen zu vollstreckenden Verwaltungsakte Einwand des Erlöschens des zu vollstreckenden Verwaltungsakte
1. Mit einer Klage gegen Vollstreckungsmaßnahmen des FA können Einwendungen gegen die zu vollstreckenden Verwaltungsakte nicht geltend gemacht werden (§ 256AO).2. Einwendungen, die zu vollstreckenden Steueransprüche seien erloschen, sind außerhalb des Vollstreckungsverfahrens im Abrechnungsverfahren (§ 218 Abs. 2AO) zu verfolgen.