LAG Köln - Urteil vom 11.01.2024
8 Sa 301/23
Normen:
BurlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 6465/22

Einzelfallentscheidung zum Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

LAG Köln, Urteil vom 11.01.2024 - Aktenzeichen 8 Sa 301/23

DRsp Nr. 2024/7803

Einzelfallentscheidung zum Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

Einzelfallentscheidung zum Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.04.2023 - 14 Ca 6465/22 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BurlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Rahmen des Berufungsverfahrens noch über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen.