1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.04.2023 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen des Berufungsverfahrens noch über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen.
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