Die Kläger sind Ehegatten. Der Kläger erzielte als Beamter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Daneben erzielte er als Vermittler und Berater der P R Vermögens-GmbH & Co KG Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Klägerin betrieb im Einfamilienhaus einen Einzelhandel mit Kindermoden. Die Kläger sind Eltern zweier Kinder, die 1980 und 1984 geboren sind.
Die Klägerin ermittelte aus ihrem Kindermodengeschäft nach Aktenlage seit 1987 folgende Verluste:
1987
5.486 DM
1988
10.571 DM
1989
15.865 DM
1990
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