BFH vom 02.04.1997
X B 269/96

Einzelhandelsfiliale als Teilbetrieb

BFH, vom 02.04.1997 - Aktenzeichen X B 269/96

DRsp Nr. 1997/8102

Einzelhandelsfiliale als Teilbetrieb

Einzelhandelsfilialen sind in der Regel keine Teilbetriebe des Gesamtbetriebs, es sei denn, das dort beschäftigte leitende Personal wirkt beim Wareneinkauf und bei der Preisgestaltung mit.

Für die Praxis:

Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, nach der eine Einzelhandelsfiliale regelmäßig eine bloße Verkaufsstelle ist (BFH vom 12.9.1979, BStBl II 1980, 51). Zur Frage des Vorliegens eines Teilbetriebs bei Filialen und Zweigniederlassungen vgl. auch H 139 Abs. 3 EStH 1996.