Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.06.2018 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie der Nebenintervention werden der Klägerin auferlegt.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz, die Frage eines Betriebsübergangs sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.
Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air C. PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden Schuldnerin) mit Sitz in C..
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