1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten sich um die Frage, ob die Klägerin geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen geleistet hat.
Die Klägerin ist als Bürokauffrau mit der Qualifizierung zur Diplom-Kauffrau (FH) und als Steuerfachgehilfin ausgebildet. Sie betreibt ein selbständiges Buchführungsbüro, wobei sie auch Leistungen nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG anbietet. Zum Angebot gehören die laufende Finanzbuchhaltung mit digitaler Archivierung und die laufende Lohnbuchhaltung. Zur Bearbeitung bedient sie sich des Programms DATAC. Zu den Auftraggebern der Klägerin gehörte Herr X.
Spätestens seit 8. April 2013 übermittelte sie die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen für den Mandanten auf elektronischem Weg an den Beklagten.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|