FG Sachsen - Urteil vom 23.07.2014
2 K 580/14
Normen:
StBerG § 6 Nr. 3; StBerG § 6 Nr. 4; AO § 80 Abs. 5; StDÜV § 1 Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
DStR 2014, 2316

Elektronische Übermittlung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen an das FA ist eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen

FG Sachsen, Urteil vom 23.07.2014 - Aktenzeichen 2 K 580/14

DRsp Nr. 2014/14916

Elektronische Übermittlung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen an das FA ist eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen

Bei der Erfassung der umsatzsteuerrechtlich relevanten Belege in einem Buchführungsprogramm zum Zwecke der elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung für den Auftraggeber an das FA handelt es sich um eine über die Ausnahmevorschriften des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG hinausgehende Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

StBerG § 6 Nr. 3; StBerG § 6 Nr. 4; AO § 80 Abs. 5; StDÜV § 1 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten sich um die Frage, ob die Klägerin geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen geleistet hat.

Die Klägerin ist als Bürokauffrau mit der Qualifizierung zur Diplom-Kauffrau (FH) und als Steuerfachgehilfin ausgebildet. Sie betreibt ein selbständiges Buchführungsbüro, wobei sie auch Leistungen nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG anbietet. Zum Angebot gehören die laufende Finanzbuchhaltung mit digitaler Archivierung und die laufende Lohnbuchhaltung. Zur Bearbeitung bedient sie sich des Programms DATAC. Zu den Auftraggebern der Klägerin gehörte Herr X.

Spätestens seit 8. April 2013 übermittelte sie die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen für den Mandanten auf elektronischem Weg an den Beklagten.