BFH - Urteil vom 15.07.1998
II R 40/97
Normen:
BGB § 803 ; BewG (i.d.F. vor Inkrafttreten des StÄndG 1992StÄndG 1992) § 19 Abs. 1 Nr. 2, § 95, § 97 Abs. 1 Nr. 4, § 103; EStG § 20 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BB 1999, 1100
BFH/NV 1998, 1464
BFHE 188, 119
BStBL II 1999, 337
DB 1998, 2503
DB 1999, 1146
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein,

Emissionsdisagio bei Inhaberschuldverschreibungen

BFH, Urteil vom 15.07.1998 - Aktenzeichen II R 40/97

DRsp Nr. 1999/541

Emissionsdisagio bei Inhaberschuldverschreibungen

»Gibt eine Bank festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen zu einem unter dem Nennwert liegenden Ausgabebetrag aus, so führt die Differenz zwischen dem Nennwert und dem Ausgabebetrag (Emissionsdisagio) bei der Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens für Stichtage vor dem 1. Januar 1993 regelmäßig weder zu einem Ansatz der verbrieften Kapitalschulden unter dem Nennwert noch zu einem Ansatz eines zum Gewerbebetrieb der Bank gehörenden (positiven) Wirtschaftsguts (Rechnungsabgrenzungspostens). Ein Ansatz unter dem Nennwert kommt nur in Betracht, wenn es sich um unverzinsliche oder außergewöhnlich niedrig verzinsliche Forderungen handelt.«

Normenkette:

BGB § 803 ; BewG (i.d.F. vor Inkrafttreten des StÄndG 1992StÄndG 1992) § 19 Abs. 1 Nr. 2, § 95, § 97 Abs. 1 Nr. 4, § 103; EStG § 20 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist ein Kreditinstitut. Zur Refinanzierung der von ihr ausgegebenen Kredite gibt sie festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen mit einer festen Laufzeit z.T. zu einem unter dem Nennwert liegenden Ausgabebetrag aus.