FG Köln - Urteil vom 14.04.2005
13 K 2244/01
Normen:
AO (1977) § 160 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 621

Empfängerbenennung bei Darlehen über Poolgesellschaft

FG Köln, Urteil vom 14.04.2005 - Aktenzeichen 13 K 2244/01

DRsp Nr. 2005/8860

Empfängerbenennung bei Darlehen über Poolgesellschaft

Im Falle eines von einer unbekannten inländischen Person unter Einschaltung einer benannten ausländischen Kapitalgesellschaft stammenden Darlehens erfüllt der Steuerpflichtige seine Verpflichtung aus § 160 AO 1977 nur, wenn er die Person benennt, an die die Zinsen weitergeleitet werden.

Normenkette:

AO (1977) § 160 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen, insbesondere darüber, ob die Klägerin den Darlehensgeber hinreichend bezeichnet hat (§ 160 der Abgabenordnung - AO -).