I.
Streitig ist die Beendigung der Kfz-Steuerpflicht, die Fahrzeuge mit den amtlichen Kennzeichen ..., ... und ... wurden am 18.03.1999 bzw 10.03.1999 bei der Zulassungsstelle ... (ZuSt) auf die X. GmbH zugelassen. Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 09.09.1999 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ... GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Y. bestellt. Die ZuSt teilte dem Finanzamt (FA) mit, dass die Fahrzeuge am 04.11., 06.10. und 17.09.1999 abgemeldet worden sind. Daraufhin erließ das FA am 30.11., 28.10. und 25.10.1999 Steuerbescheide i.S.d. §
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