SG Stuttgart, vom 07.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KR 4983/18
Ende der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner bei einer Wohnsitzverlegung nach KroatienKeine aufschiebende Wirkung des WiderspruchsKein Eintritt der sog. Wohnsitzfiktion des Art. 24 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 bei gleichzeitigem Bezug einer Rente nach kroatischem Recht
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.01.2019 - Aktenzeichen L 11 KR 4007/18 ER-B
DRsp Nr. 2019/3469
Ende der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner bei einer Wohnsitzverlegung nach KroatienKeine aufschiebende Wirkung des WiderspruchsKein Eintritt der sog. Wohnsitzfiktion des Art. 24 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 bei gleichzeitigem Bezug einer Rente nach kroatischem Recht
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