Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 28.08.2018 - Az.:
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung von Überbrückungsbeilhilfe ab dem 01. Oktober 2017 trotz der ab dem 01. Juli 2017 bestehenden Möglichkeit des Klägers, eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach den durch das "Flexirentengesetz" eingetretenen Änderungen in Anspruch zu nehmen.
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