FG Hamburg - Beschluss vom 21.06.2006
1 K 233/05
Normen:
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;

Ende eines Pflegekindverhältnisses bei Heimunterbringung

FG Hamburg, Beschluss vom 21.06.2006 - Aktenzeichen 1 K 233/05

DRsp Nr. 2006/22931

Ende eines Pflegekindverhältnisses bei Heimunterbringung

Ende eines Pflegekindverhältnisses mit Aufnahme eines heranwachsenden Kindes in ein Heim, nachdem die Pflegemutter gesundheitlich bedingt den Erziehungsschwierigkeiten nicht mehr gewachsen war.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

I.

Die Klägerin beantragt Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der sie sich gegen die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ab September 2003 sowie die Rückforderung des von September 2003 bis Dezember 2004 gezahlten Kindergeldes wendet.