Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 12.11.2021 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger, der sich bereits im Ruhestand befindet, weiterhin von Strom- und Gaskosten in Höhe von 25 % freizustellen.
Der am 13.10.1955 geborene Kläger war zunächst seit dem 01.08.1977 bei der Stadt Wuppertal als Arbeiter im Bereich der Kanalreinigung beschäftigt. Grundlage war der Arbeitsvertrag vom 14.07.1977. In diesem hieß es in § 2:
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