LAG Düsseldorf - Urteil vom 04.05.2022
12 Sa 15/22
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 12.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 100/21

Energiekostenrabatt für Arbeitnehmer im RuhestandAnteilige Freistellung von Strom- und Gaskosten für Ruheständler

LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2022 - Aktenzeichen 12 Sa 15/22

DRsp Nr. 2022/9853

Energiekostenrabatt für Arbeitnehmer im Ruhestand Anteilige Freistellung von Strom- und Gaskosten für Ruheständler

Weitere Parallelentscheidung zu den Urteilen vom 05.05.2021 zum Az. 12 Sa 13/21 und vom 15.09.2021 zum Az. 12 Sa 343/21

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 12.11.2021 - 4 Ca 100/21 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger, der sich bereits im Ruhestand befindet, weiterhin von Strom- und Gaskosten in Höhe von 25 % freizustellen.

Der am 13.10.1955 geborene Kläger war zunächst seit dem 01.08.1977 bei der Stadt Wuppertal als Arbeiter im Bereich der Kanalreinigung beschäftigt. Grundlage war der Arbeitsvertrag vom 14.07.1977. In diesem hieß es in § 2: