BFH - Urteil vom 08.10.2013
VII R 19/12
Normen:
EnergieStG § 2 Abs. 3 S. 1; EnergieStG § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 04.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 135/11

Energiesteuerbegünstigung in einer Zusatzfeuerung zu einer Kraft-Wärme-Koppelung-Anlage verbrannten Erdgases

BFH, Urteil vom 08.10.2013 - Aktenzeichen VII R 19/12

DRsp Nr. 2013/25214

Energiesteuerbegünstigung in einer Zusatzfeuerung zu einer Kraft-Wärme-Koppelung-Anlage verbrannten Erdgases

1. NV: Die Gewährung einer Steuerentlastung nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EnergieStG setzt die konkrete Verwendung von Energieerzeugnissen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme und nicht lediglich eine Verwendung innerhalb einer KWK-Anlage voraus. 2. NV: Für das zum Betrieb einer Zusatzfeuerung in einem Abhitzekessel verwendete Erdgas kommt nur dann eine Steuerentlastung in Betracht, wenn die Zusatzfeuerung einen unverzichtbaren Bestandteil des eigentlichen KWK-Prozesses darstellt.

In einer Zusatzfeuerung zu einer Kraft-Wärme-Koppelung-Anlage verbranntes Erdgas ist nur dann energiesteuerbegünstigt gemäß § 53 EnergieStG, wenn die Zusatzfeuerung als unverzichtbarer Bestandteil des KWK-Prozesses - und damit auch der Stromerzeugung - angesehen werden kann.

Normenkette:

EnergieStG § 2 Abs. 3 S. 1; EnergieStG § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Gründe