FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 27.01.2014
4 K 98/13
Normen:
AO § 23; AO § 27; AO § 125 Abs. 3 Nr. 1; AO § 127; EnergieStG § 60 Abs. 1;

Energiesteuerrecht: Energiesteuervergütung gem. § 60 Abs. 1 EnergieStG

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 27.01.2014 - Aktenzeichen 4 K 98/13

DRsp Nr. 2014/4611

Energiesteuerrecht: Energiesteuervergütung gem. § 60 Abs. 1 EnergieStG

1. Zur Frage der örtlichen Zuständigkeit bei Vorliegen einer Zuständigkeitsvereinbarung zweier Hauptzollämter gemäß § 27 AO, zu den Anforderungen an eine Zustimmung gemäß § 27 S. 1 AO und zu den Anforderungen von § 125 AO bzw. § 127 AO im Zusammenhang mit der fehlenden örtlichen Zuständigkeit. 2. Ein Anspruch wird dann nicht rechtzeitig i. S. v. § 60 Abs. 1 Nr. 3 EnergieStG geltend gemacht, wenn ein Mahnbescheid erst 78 Tage nach der Lieferung an den Warenempfänger beantragt wird. 3. Im Verkehr zwischen Unternehmen können Allgemeine Geschäftsbedingungen ohne besonderen Hinweis Vertragsinhalt werden, sofern die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen branchenüblich ist und daher eine starke Verkehrsgeltung beanspruchen kann. Von einer derartigen Branchenüblichkeit der Vereinbarung eines einfachen Eigentumsvorbehalts kann in Fällen des gewerblichen Mineralölhandels ausgegangen werden.

Normenkette:

AO § 23; AO § 27; AO § 125 Abs. 3 Nr. 1; AO § 127; EnergieStG § 60 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Entlastung für im Verkaufspreis enthaltene Energiesteuer, die beim Warenempfänger ausgefallen ist.