FG Niedersachsen - Urteil vom 29.06.1999
VI 110/97
Fundstellen:
EFG 2000, 235
GmbHR 2000, 442

Entbehrlichkeit einer im voraus getroffenen klaren Vereinbarung der Reisekostenerstattung an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

FG Niedersachsen, Urteil vom 29.06.1999 - Aktenzeichen VI 110/97

DRsp Nr. 2000/3799

Entbehrlichkeit einer im voraus getroffenen klaren Vereinbarung der Reisekostenerstattung an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

1. Die Erstattung üblicher Reisekosten an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bedarf keiner im voraus getroffenen klaren Vereinbarung. 2. Fehlt eine derartige Vereinbarung, dann liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor. 3. Der Gesellschafter-Geschäftsführer wird in solchen Fällen behandelt wie ein fremder Geschäftsführer.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über den Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA). Streitentscheidend ist, ob die Übernahme und die Erstattung von Reisekosten an den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer im voraus schriftlich vereinbart sein muss.