Entfall des Kindergeldanspruchs für arbeitslos gemeldetes Kind bei Verletzung der Pflicht zur Mitwirkung im Rahmen der Arbeitsvermittlung
FG München, Urteil vom 15.10.2009 - Aktenzeichen 10 K 2385/09
DRsp Nr. 2010/5672
Entfall des Kindergeldanspruchs für arbeitslos gemeldetes Kind bei Verletzung der Pflicht zur Mitwirkung im Rahmen der Arbeitsvermittlung
Der Kindergeldanspruch für ein arbeitsuchend gemeldetes Kind entfällt, wenn das Kind durch unentschuldigte Versäumung von Vorspracheterminen seine Pflicht zur Mitwirkung bei der Arbeitsvermittlung verletzt und die Agentur für Arbeit deshalb die Vermittlung gemäß § 38 Abs. 2SGB III einstellt.