BFH - Beschluss vom 02.08.2013
II B 111/12
Normen:
GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 383
BauR 2014, 324
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 26.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1836/10

Entfallen der Grunderwerbssteuerpflicht bei Aufhebung des Vertrages aufgrund eines nachträglich vereinbarten Rücktrittsrechts

BFH, Beschluss vom 02.08.2013 - Aktenzeichen II B 111/12

DRsp Nr. 2014/637

Entfallen der Grunderwerbssteuerpflicht bei Aufhebung des Vertrages aufgrund eines nachträglich vereinbarten Rücktrittsrechts

NV: Hat der Rücktrittsberechtigte sein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht aufgrund Fristablaufs endgültig verloren und ändern die Vertragsparteien anschließend im Einvernehmen die ursprünglichen Vertragsbestimmungen, kann auch ein gesetzliches Rücktrittsrecht, das wegen der Nichterfüllung der geänderten Vertragsbestimmungen neu entsteht, ebenso wie ein neues vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht nicht mehr zur Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG führen.