I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GbR. Sie erwarb mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 23. Oktober 1997 das bebaute Grundstück A in H. Die Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten betrugen 17 556 188 DM.
Die Klägerin vermietete das Grundstück in den Jahren 1998 (Streitjahr) bis 2001 an die A-GmbH. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 26. Dezember 2001 verkaufte sie das Grundstück an den Geschäftsführer der Mieterin. Besitz, Nutzungen und Gefahr gingen zum Beginn des 31. Dezember 2001 auf den Käufer über. Der Kaufpreis betrug 21 500 000 DM. Er wurde in einem Nachtrag zum Kaufvertrag vom 25. April 2002 auf 10 722 775 EUR herabgesetzt.
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