FG München - Urteil vom 28.05.2008
10 K 2680/07
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ;

Entfernungspauschale: Ansatz der kürzesten Straßenverbindung unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel

FG München, Urteil vom 28.05.2008 - Aktenzeichen 10 K 2680/07

DRsp Nr. 2008/16348

Entfernungspauschale: Ansatz der kürzesten Straßenverbindung unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG stellt unabhängig von dem tatsächlich benutzten Verkehrsmittel auf die kürzeste Straßenverbindung ab. Auch als offensichtlich verkehrsgünstigere Verbindung kommt nur eine Straßenverbindung und keine Verbindung mit anderen Verkehrsmitteln in Betracht.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ;

Tatbestand:

I.