I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) führte an zwei Gesellschaften, die A und die C, Leistungen in Form von Marketingberatung und Erstellung von Werbematerialien für ein Geschäftsgebäude aus. Über diese Leistungen stellte sie Anfang 1994 Rechnungen an die A über einen Gesamtbetrag von 229 880 DM und an die C über einen Gesamtbetrag von 29 698 DM (jeweils einschließlich Umsatzsteuer).
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