FG Niedersachsen, vom 25.02.1999 - Aktenzeichen XI 176/94
DRsp Nr. 2001/3096
Entgelt für ein Wettbewerbsverbot
Wird im Zusammenhang mit der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ein Wettbewerbsverbot mit eigener wirtschaftlicher Bedeutung vereinbart, gehört die Entschädigung für das Wettbewerbsverbot nicht zu dem Veräußerungsentgelt nach § 17 Abs. 2EStG, sondern ist als Einnahme für eine Leistung nach § 22 Nr. 3EStG zu versteuern (BFH vom 21.9.1982, BStBl II 1983, 289).
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