FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.05.2007
6 K 2614/04
Normen:
EStG (2002) § 22 Nr. 3 ;
Fundstellen:
DB 2007, 2286
EFG 2007, 1330

Entgelt für Verzicht auf Einwendungen gegen Bebauung eines angrenzenden Grundstücks als Einkünfte aus Leistungen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.05.2007 - Aktenzeichen 6 K 2614/04

DRsp Nr. 2007/12852

Entgelt für Verzicht auf Einwendungen gegen Bebauung eines angrenzenden Grundstücks als Einkünfte aus Leistungen

Der Verzicht auf die Wahrnehmung von Nachbarschaftsrechten (Widerspruch gegen die Bebauung des Nachbargrundstücks) führt auch dann zu Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG, wenn der Verzicht zunächst im Rahmen eines dem Nachbarn unterbreiteten Kaufangebots erklärt wurde, der Nachbar aber das Angebot anschließend nicht angenommen und stattdessen ein unter dem vereinbarten Kaufpreis liegendes Entgelt gezahlt hat.

Normenkette:

EStG (2002) § 22 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Der Kläger erwarb auf Grund eines notariellen Kaufvertrags vom 13. Oktober 1992 zusammen mit seiner verstorbenen Ehefrau ein ca. 584 m2 großes unbebautes Teilstück des in der L.straße 15 in G. gelegenen Grundstücks. Der Kaufpreis belief sich auf DM 240.000,-. Der Kläger und seine Ehefrau bebauten das Grundstück mit einem Einfamilienhaus, das am 01. August 1994 fertiggestellt wurde. Die Herstellungskosten betrugen DM 320.183,25. Der Kläger und seine Ehefrau vermieteten das Einfamilienhaus ab 15. August 1994.