FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.09.2004
12 K 72/02
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 S. 1 § 17 Abs. 2 S. 1 ; AO § 42 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 247
EFG 2005, 712

Entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer GmbH zwischen Ehegatten zum Preis von 1 DM; Einkommensteuer 1996

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.2004 - Aktenzeichen 12 K 72/02

DRsp Nr. 2005/1797

Entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer GmbH zwischen Ehegatten zum Preis von 1 DM; Einkommensteuer 1996

1. Eine Übertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer in der Krise befindlichen GmbH zwischen Ehegatten zum symbolischen Preis von 1 DM kann als entgeltlich beurteilt werden und zur Entstehung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG führen, wenn die Anteile nach den Gesamtumständen tatsächlich wertlos waren und auch ein fremder Dritter nicht mehr als 1 DM bezahlt hätte. 2. Aus dem Umstand allein, dass der Veräußerer die Anteile nur seiner Ehefrau zum Erwerb angeboten hat, kann nicht auf die Unentgeltlichkeit der Anteilsübertragung geschlossen werden. Die Übertragung auf die Ehefrau und die damit verbundene Ausnutzung der Verlustrealisierungsmöglichkeit nach § 17 EStG stellen auch keinen Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) dar.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 S. 1 § 17 Abs. 2 S. 1 ; AO § 42 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) im Streitjahr 1996.