FG Baden-Württemberg vom 17.02.1998
1 K 107/94
Fundstellen:
EFG 1998, 934

Entgeltlicher Erwerb eines Miteigentumsanteils des Ehegatten

FG Baden-Württemberg, vom 17.02.1998 - Aktenzeichen 1 K 107/94

DRsp Nr. 2001/2632

Entgeltlicher Erwerb eines Miteigentumsanteils des Ehegatten

1. Eine Anschaffung liegt auch beim entgeltlichen Erwerb eines Miteigentumsanteils des Ehegatten an einem Gebäude vor, das vom anderen (erwerbenden) Ehegatten aus betrieblichen Mitteln errichtet und unentgeltlich betrieblich genutzt wurde. Voraussetzung ist allerdings, daß der andere Ehegatte nicht schon bisher dessen zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer war. 2. Die Anschaffungskosten setzen sich aus der Ausgleichszahlung und dem Verzicht auf einen Ersatzanspruch nach §§ 95, 946, 951 und 812 BGB zusammen. Entspricht die Höhe der Anschaffungskosten in etwa dem Wert des hälftigen Anteils an dem Grundstück, liegt keine gemischte Schenkung vor. 3. Bei Vorlage eines Verkehrswertgutachtens ist der Gesamtkaufpreis nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf die erworbenen Wirtschaftsgüter zu verteilen.

Für die Praxis:

Zu 1.: Der investierende Ehegatte wird nicht schon dadurch wirtschaftlicher Eigentümer, daß der andere Ehegatte mit dem Bau einverstanden ist. Voraussetzung ist vielmehr eine vertragliche Vereinbarung oder das Vorliegen anderer Gründe, die die Einwirkung auf das Wirtschaftsgut (Substanz und Ertrag) dauernd ausschließen (BFH vom 11.12.1987, BStBl II 1988, 493).