FG Sachsen - Urteil vom 25.02.2005
5 K 1353/01
Normen:
EStG (1990) § 4 Abs. 1 S. 2 ;

Entkräftung des Anscheinsbeweises für die private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge

FG Sachsen, Urteil vom 25.02.2005 - Aktenzeichen 5 K 1353/01

DRsp Nr. 2006/11886

Entkräftung des Anscheinsbeweises für die private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge

Ein Steuerpflichtiger, zu dessen privatem Haushalt nur ein PKW, aber mehrere fahrfähige Familienmitglieder gehören, kann den Beweis des ersten Anscheins für eine private Mitbenutzung betrieblicher Fahrzeuge entweder durch Führen eines Fahrtenbuchs oder aber durch Darlegung und Nachweis eines atypischen Sachverhalts entkräften. Allein die Behauptung, die Fahrzeuge seien ausschließlich betrieblich genutzt worden, reicht hierfür nicht aus.

Normenkette:

EStG (1990) § 4 Abs. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die private Nutzung der betrieblichen Pkw.

Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb; zunächst als Handelsvertreter und später - ab einem nicht aktenkundigen Zeitpunkt im Laufe des Jahres 1994 - durch den Vertrieb und die Montage von Bauelementen (Fenster, Türen, Toren).