Die Beschwerde wird verworfen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.431,55 € festgesetzt.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 29. September 2016, mit dem dieses den Antrag der Antragstellerin nach §
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde den Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin laut Empfangsbekenntnis am 4. Oktober 2016 zugestellt. Hiergegen haben diese fristgerecht am 13. Oktober 2016 beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Im Beschwerdeschriftsatz ist eine Beschwerdebegründung allerdings nicht enthalten, sondern einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.
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