Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 11. Juli 2022, berichtigt durch Beschluss vom 29. Juli 2022, aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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