FG Niedersachsen - Urteil vom 23.01.2013
3 K 12326/12
Normen:
EStG § 24b;
Fundstellen:
DStR 2013, 8
DStRE 2014, 205

Entlastungsbetrag für Alleinstehende - Haushaltszugehörigkeit

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.01.2013 - Aktenzeichen 3 K 12326/12

DRsp Nr. 2013/14892

Entlastungsbetrag für Alleinstehende – Haushaltszugehörigkeit

Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Entlastungsbetrages gemäß § 24b Abs. 1 Satz 1 EStG. Zum Begriff „Alleinstehend” i. S. des § 24b Abs. 1 EStG. Ist in der Wohnung des Stpfl. eine andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Stpfl. in Haushaltsgemeinschaft lebt. Diese Vermutung ist widerlegbar. Ob die Wohnsitzmeldung gemäß § 24b Abs. 1 Satz 2 EStG eine unwiderlegliche Vermutung der Haushaltszugehörigkeit begründet, ist umstritten; teilweise wird das verneint, wenn die Meldung nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

Normenkette:

EStG § 24b;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob die Wohnsitzmeldung beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eine unwiderlegliche Vermutung der Haushaltszugehörigkeit begründet.