FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.03.2001
3 K 2840/97
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 ;

Entnahme eines Betriebsgrundstücks aus dem Gesellschaftsvermögen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2001 - Aktenzeichen 3 K 2840/97

DRsp Nr. 2002/2174

Entnahme eines Betriebsgrundstücks aus dem Gesellschaftsvermögen

Überträgt eine KG ein Grundstück aus dem Gesamthandsvermögen auf einen Gesellschafter, so liegt eine Entnahme vor, die mit dem Teilwert zu bewerten ist. Der Teilwert richtet sich nach dem Verkehrswert, der im Wege der Schätzung unter Anwendung der Grundsätze nach der Wertermittlungsverordnung zu ermitteln ist.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Entnahmewert des Grundstrecke in E ... 4 a (jetzt: ... und ...).

Das oben genannte Grundstück befand sich nach den Angaben der Kläger ursprünglich im Gesamthandseigentum der Firma ... OHG. Bei Auflösung dieser Gesellschaft im Juli 1987 wurde dieses Grundstück auf die Klägerin zu 1., die neu gegründete ... GmbH & Co. KG, in deren Gesamthandseigentum übertragen. An der Klägerin zu 1. waren zu diesem Zeitpunkt der Kläger R... (im folgenden R. genannt) mit 40 v. H. und Herr K... (im folgenden K. genannt) mit 60 v. H. als Kommanditisten beteiligt. Komplementärin war die ... GmbH, ab 6. Juni 1988 die neu gegründete K. GmbH, die Klägerin zu 2.