Entnahme eines privat genutzten Betriebsgrundstücksteils
FG Bremen, vom 04.11.1997 - Aktenzeichen 294080K 5
DRsp Nr. 2001/2748
Entnahme eines privat genutzten Betriebsgrundstücksteils
Bei einem in das Betriebsvermögen eingelegten Betriebsgrundstück gehört der zu eigenen privaten Wohnzwecken dienende Grundstücksteil zum gewillkürten Betriebsvermögen, wenn Räume des privaten Wohnhauses zumindest zeitweise als Betriebsbüro genutzt werden.
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