Streitig ist die Frage, ob ein als Hausgarten genutztes eigenständiges Grundstück steuerfrei nach § 52 Abs. 15 EStG entnommen werden kann.
Die Kläger sind verheiratet und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Mit notariellem Vertrag vom 26. Mai 1993 übertrugen die Eltern der Klägerin (geboren 1913 und 1919) ihren landwirtschaftlichen Besitz auf letztere. Der Vater der Klägerin ist mittlerweile verstorben, die Mutter lebt noch.
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