FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.09.2005 - Aktenzeichen 2 K 2816/03
DRsp Nr. 2007/6463
Entnahme von Scheinbestandteilen
Der Steuerpflichtige entnimmt Bauten auf fremden Grund und Boden aus dem Betriebsvermögen, wenn seine Ehefrau nach Erwerb des Grundstückes vom vormaligen Vermieter mit dem Grundstück auch die Baulichkeiten an den Steuerpflichtigen vermietet.