FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.09.2005
2 K 2816/03
Normen:
BGB § 94 § 95 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1183

Entnahme von Scheinbestandteilen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.09.2005 - Aktenzeichen 2 K 2816/03

DRsp Nr. 2007/6463

Entnahme von Scheinbestandteilen

Der Steuerpflichtige entnimmt Bauten auf fremden Grund und Boden aus dem Betriebsvermögen, wenn seine Ehefrau nach Erwerb des Grundstückes vom vormaligen Vermieter mit dem Grundstück auch die Baulichkeiten an den Steuerpflichtigen vermietet.

Normenkette:

BGB § 94 § 95 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger eine Entnahmehandlung getätigt hat.