I.
Die Klägerin (Kl.), die ein Berufsbildungswerk betreibt, begehrt die Erteilung einer Erlaubnis zum Bezug von Strom zu einem ermäßigten Steuersatz und fühlt sich durch deren Nichterteilung diskriminiert gegenüber Behindertenwerkstätten, denen eine derartige Erlaubnis im Rahmen von §
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