Revision eingelegt (Az. beim BFH: III R 2/00)
Für die Praxis:
Das FG folgt somit nicht der Auffassung der Finanzverwaltung. Diese verlangt bei einer Nutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge zu Privatfahrten, dass für jedes privat genutzte Fahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen ist, wenn der Nutzungswert nicht nach der Listenpreismethode ermittelt wird (Tz. 15 des BdF-Schreibens vom 12.5.1997, BStBl I, 562).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|