BFH vom 10.08.1994
X R 14, 15/93

Entnahmezeitpunkt bei Abtretung von GmbH-Anteilen

BFH, vom 10.08.1994 - Aktenzeichen X R 14, 15/93

DRsp Nr. 1997/8497

Entnahmezeitpunkt bei Abtretung von GmbH-Anteilen

Die Abtretung von GmbH-Anteilen, die gemäß § 15 Abs. 3 GmbHG von einer Befristung abhängig gemacht werden kann, erfordert keine tatsächliche Vollzugshandlung. Wird die Abtretung eines GmbH-Anteils zum 1.1. eines Jahres vereinbart, kann demgemäß nicht angenommen werden, daß die Übertragung bereits im Vorjahr stattgefunden hat.

Für die Praxis:

Bei der Abtretung eines zum Betriebsvermögen gehörenden GmbH-Anteils kann mithin der steuerrelevante Übertragungsvorgang durch die Bestimmung des Zeitpunkts des Rechtswirksamwerdens der Abtretung legalerweise und ohne irgendwelche komplizierten Vereinbarungen einem Steuerabschnitt mit geringeren Belastungsfolgen zugeordnet werden.