BFH - Urteil vom 21.01.2004
XI R 22/03
Normen:
EStG § 24 Nr. 1 lit. a § 34 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1226
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 26.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 68/00

Entschädigung - ergänzende Zusatzleistung

BFH, Urteil vom 21.01.2004 - Aktenzeichen XI R 22/03

DRsp Nr. 2004/10379

Entschädigung - ergänzende Zusatzleistung

1. Ergänzende Zusatzleistungen, die Teil der einheitlichen Entschädigung sind, sind für die Beurteilung der Hauptleistung als einer zusammengeballten Entschädigung unschädlich.2. Eine ergänzende Zusatzleistung in diesem Sinne ist auch dann gegeben, wenn in einem späteren VZ eine Nachzahlung vorgenommen wird, weil die Auswirkung des früheren Ausscheidens auf die Altersversorgung versehentlich nicht berücksichtigt worden ist.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1 lit. a § 34 ;

Gründe:

I. Streitig ist die Änderung des Einkommensteuerbescheides für das Streitjahr 1993 wegen einer nachträglichen Aufzahlung.