Entschädigung auch bei einvernehmlicher Umstrukturierung ohne
FG Köln, Urteil vom 13.12.1999 - Aktenzeichen 1 K 5469/97
DRsp Nr. 2001/1979
Entschädigung auch bei einvernehmlicher Umstrukturierung ohne
1) Der Entschädigungsbegriff i.S. von § 24 Nr. 1a EStG setzt nicht zwingend voraus, daß der Steuerpflichtige -im Falle eines Mitwirkens an dem "schadenstiftenden Ereignis"- unter Druck eingelenkt hat.2) Das Vorliegen einer Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1a EStG setzt nicht die Beendigung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses voraus.