Der am 15.07.1929 geborene, im Laufe des Klageverfahrens verstorbene A. ist der Rechtsvorgänger der Kläger. Als Textilkaufmann war er bei der B.-GmbH seit dem 01.01.1980 als einer von drei Geschäftsführern als Arbeitnehmer beschäftigt. Die B.-GmbH ist Betriebsgesellschaft im Rahmen einer steuerlichen Betriebsaufspaltung; Besitzgesellschaft ist die C.-KG, an der A. ebenfalls beteiligt war. Einer der beiden übrigen Geschäftsführer war sein Bruder D., der Kläger zu 1). Beide waren darüber hinaus an der B.-GmbH zu jeweils 1/3 der Anteile beteiligt. Mit notariellem Vertrag vom 24.11.1993 veräußerte A. seinen Geschäftsanteil im Nennwert von 100.000,- DM zum Kaufpreis von 100.000,- DM an die verbleibenden Gesellschafter E. und D. Letzterer räumte dem Mitgesellschafter E. das Recht zur Übernahme seiner Anteile gegen Zahlung des Nennwerts ein.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|