Entschädigung wegen einer unangemessenen VerfahrensdauerAngemessene Dauer von finanzgerichtlichen KlageverfahrenPKH-Verfahren gleichzeitig neben einem rechtshängigen HauptsacheverfahrenAusschließlicher Nichtvermögensnachteil
BFH, Urteil vom 23.03.2022 - Aktenzeichen X K 6/20
DRsp Nr. 2022/12640
Entschädigung wegen einer unangemessenen VerfahrensdauerAngemessene Dauer von finanzgerichtlichen KlageverfahrenPKH-Verfahren gleichzeitig neben einem rechtshängigen HauptsacheverfahrenAusschließlicher Nichtvermögensnachteil
1. Ein PKH-Verfahren, das gleichzeitig neben einem rechtshängigen Hauptsacheverfahren geführt wird, ist entschädigungsrechtlich kein eigenständiges Gerichtsverfahren i.S. von § 198 Abs. 6 Nr. 1 Halbsatz 1 GVG. Dessen Bearbeitung ist dann als verfahrensfördernde Maßnahme des Hauptsacheverfahrens anzusehen, wenn es sich um eine solche handelt, die erkennbar eine verfahrensbeendende Zielrichtung hat.2. Ist dem Entschädigungskläger aufgrund der unangemessen langen Dauer eines Gerichtsverfahrens ein Nichtvermögensnachteil entstanden, ist allein der Gesichtspunkt, der Entschädigungskläger sei neben der Überlänge des Verfahrens keinen weitergehenden immateriellen Nachteilen ausgesetzt gewesen, im finanzgerichtlichen Verfahren regelmäßig nicht geeignet, dem Entschädigungskläger eine Geldentschädigung zu versagen und ihn auf eine Wiedergutmachung in anderer Weise zu verweisen.
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