Entschädigung wegen überlanger VerfahrensdauerRechtmäßigkeit einer PrüfungsentscheidungAngemessenheit einer Verfahrensdauer nach den Umständen des EinzelfallsBesondere Bedeutung von BerufszulassungsprüfungenAbweichung von einer optimalen Verfahrensdurchführung
BFH, Urteil vom 23.03.2022 - Aktenzeichen X K 2/20
DRsp Nr. 2022/11225
Entschädigung wegen überlanger VerfahrensdauerRechtmäßigkeit einer PrüfungsentscheidungAngemessenheit einer Verfahrensdauer nach den Umständen des EinzelfallsBesondere Bedeutung von BerufszulassungsprüfungenAbweichung von einer optimalen Verfahrensdurchführung
1. Die Angemessenheit der Dauer eines Klageverfahrens zur Überprüfung von Ergebnissen der Steuerberaterprüfung ist schon aufgrund der hohen Bedeutung und Grundrechtsrelevanz für den Betroffenen und der besonderen Eilbedürftigkeit einzelfallbezogen zu betrachten. Die für den Regelfall finanzgerichtlicher Klageverfahren geltende Vermutung, dass die Dauer des Verfahrens angemessen ist, wenn das Gericht gut zwei Jahre nach Klageeingang mit der Bearbeitung beginnt und diese nicht mehr nennenswert unterbricht, ist hier nicht anwendbar.2. Wenn der Verfahrensbeteiligte aufgrund einer Sachstandsanfrage eines anderen Verfahrensbeteiligten zunächst die Reaktion des Gerichts abwartet, kann die Verzögerungsrüge im Einzelfall auch mehr als gut sechs Monate zurückwirken.3. Die Erkrankung eines Richters kann nur eine kurzfristige Verzögerung rechtfertigen; grundsätzlich sind die nach den Regelungen über die Geschäftsverteilung zur Vertretung berufenen Richter zur Förderung des Verfahrens verpflichtet (Anschluss an BVerwG-Urteil vom 11.07.2013 – 5 C 27/12 D, BayVBL 2014, 149, Rz 44).
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.